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   AG Korbach, 31.03.2022 - 3 C 297/21   

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https://dejure.org/2022,47452
AG Korbach, 31.03.2022 - 3 C 297/21 (https://dejure.org/2022,47452)
AG Korbach, Entscheidung vom 31.03.2022 - 3 C 297/21 (https://dejure.org/2022,47452)
AG Korbach, Entscheidung vom 31. März 2022 - 3 C 297/21 (https://dejure.org/2022,47452)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hessen
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    Auch ein Mehrheitseigentümer ist nicht allmächtig!

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • LG Frankfurt/Main, 07.03.2017 - 13 S 4/17

    Ein Anspruch auf gerichtliche Bestellung eines Verwalters besteht grundsätzlich

    Auszug aus AG Korbach, 31.03.2022 - 3 C 297/21
    Gerade in - wie hier - belasteten Zweier-WEGs, hat er durch seine Stellung als Organ der Gemeinschaft in besonderer Weise dafür Sorge zu tragen, dass dieses ordnungsgemäß verwaltet, die Benutzung und die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums geregelt wird und dieses instandgesetzt und gehalten wird (vgl. LG Frankfurt a. M. Hinweisbeschluss v. 7.3.2017 - 2/13 S 4/17, BeckRS 2017, 105305, beck-online).

    Aufgrund der schwierigen persönlichen Verhältnisse zwischen den Parteien; was bereits aus dem Verhalten in der mündlichen Verhandlung offenkundig ist; kann aber auch bei einer derart kleinen Wohnungseigentümergemeinschaft ein dringendes Bedürfnis nach einer neutralen Verwaltung entstehen (vgl. LG Frankfurt a. M. Hinweisbeschluss v. 7.3.2017 - 2/13 S 4/17, BeckRS 2017, 105305, beck-online; MüKoBGB/Zschieschack, 8. Aufl. 2021, WEG § 26 Rn. 37 f.).

  • OLG Düsseldorf, 16.04.1999 - 3 Wx 77/99

    Ungültigerklärung eines Beschlusses des Mehrheitseigentümers über die

    Auszug aus AG Korbach, 31.03.2022 - 3 C 297/21
    Ein Verstoß ist vielmehr im Einzelfall aus der konkreten Ausübung des Stimmrechtes herzuleiten (BayObLG ZMR 2000, 846 (848); OLG Düsseldorf ZMR 1999, 581).
  • BayObLG, 10.03.1994 - 2Z BR 143/93

    Wirkung der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung oder

    Auszug aus AG Korbach, 31.03.2022 - 3 C 297/21
    Verfügt ein Wohnungseigentümer aber über ein beherrschendes Stimmenübergewicht, muss bei einer von seinen Stimmen getragenen Verwalterbestellung geprüft werden, ob ein Rechtsmissbrauch vorliegt (OLG Düsseldorf ZMR 1995, 604; Drasdo ZfIR 2013, 279 (281); BayObLG WuM 1994, 570; Bader WE 1990, 118 (122)).
  • LG Karlsruhe, 23.06.2010 - 11 S 60/09

    Bestellung eines Mehrheitseigentümers zum Verwalter

    Auszug aus AG Korbach, 31.03.2022 - 3 C 297/21
    Dies gilt in besonderem Maße für Zweiergemeinschaften, bei denen ein wichtiger Grund gegen die Bestellung eines Wohnungseigentümers zum Verwalter dann vorliegt, wenn bereits im Zeitpunkt der Bestellung Interessengegensätze offenkundig sind und deshalb von vornherein nicht mit der Begründung eines unbelasteten, für die Tätigkeit des Verwalters aber erforderlichen Vertrauensverhältnisses zum anderen Wohnungseigentümer zu rechnen ist (BayObLG ZMR 2002, 525 (526); LG Karlsruhe ZWE 2010, 376) (vgl. Hügel/Elzer, 3. Aufl. 2021, WEG § 26 Rn. 91).
  • BGH, 22.06.2012 - V ZR 190/11

    Wohnungseigentumsverwaltung: Beurteilungsspielraum der Wohnungseigentümer und

    Auszug aus AG Korbach, 31.03.2022 - 3 C 297/21
    Außerdem ist es bei der Neubestellung eines Verwalters regelmäßig geboten, Alternativangebote einzuholen (vgl. BGH, Urt. v. 2.7. 2021 - V ZR 201/20), damit die Wohnungseigentümer ihre Entscheidung über die Verwalterbestellung auf einer hinreichend fundierten Tatsachengrundlage treffen können (vgl. BGH, Urt. v. 2.7. 2021 - V ZR 201/20; BGH BeckRS 2020, 8761 Rn. 9; NJW 2012, 3175 Rn. 8; Küttner AnwZert MietR 14/2019).
  • BGH, 24.01.2020 - V ZR 110/19

    Gebotenheit des Zukommenlassens der Angebote der Bewerber sowie deren Eckdaten

    Auszug aus AG Korbach, 31.03.2022 - 3 C 297/21
    Außerdem ist es bei der Neubestellung eines Verwalters regelmäßig geboten, Alternativangebote einzuholen (vgl. BGH, Urt. v. 2.7. 2021 - V ZR 201/20), damit die Wohnungseigentümer ihre Entscheidung über die Verwalterbestellung auf einer hinreichend fundierten Tatsachengrundlage treffen können (vgl. BGH, Urt. v. 2.7. 2021 - V ZR 201/20; BGH BeckRS 2020, 8761 Rn. 9; NJW 2012, 3175 Rn. 8; Küttner AnwZert MietR 14/2019).
  • BayObLG, 27.07.2000 - 2Z BR 112/99

    Sondernutzungsrecht eines Wohnungseigentümers an einer Gartenfläche

    Auszug aus AG Korbach, 31.03.2022 - 3 C 297/21
    Ein Verstoß ist vielmehr im Einzelfall aus der konkreten Ausübung des Stimmrechtes herzuleiten (BayObLG ZMR 2000, 846 (848); OLG Düsseldorf ZMR 1999, 581).
  • BayObLG, 13.12.2001 - 2Z BR 93/01

    Anfechtbarkeit der Beschlüsse einer Wohnungseigentümerversammlung bei

    Auszug aus AG Korbach, 31.03.2022 - 3 C 297/21
    Dies gilt in besonderem Maße für Zweiergemeinschaften, bei denen ein wichtiger Grund gegen die Bestellung eines Wohnungseigentümers zum Verwalter dann vorliegt, wenn bereits im Zeitpunkt der Bestellung Interessengegensätze offenkundig sind und deshalb von vornherein nicht mit der Begründung eines unbelasteten, für die Tätigkeit des Verwalters aber erforderlichen Vertrauensverhältnisses zum anderen Wohnungseigentümer zu rechnen ist (BayObLG ZMR 2002, 525 (526); LG Karlsruhe ZWE 2010, 376) (vgl. Hügel/Elzer, 3. Aufl. 2021, WEG § 26 Rn. 91).
  • OLG Düsseldorf, 28.07.1995 - 3 Wx 210/95

    Bedeutung der Wahl eines Verwalters

    Auszug aus AG Korbach, 31.03.2022 - 3 C 297/21
    Verfügt ein Wohnungseigentümer aber über ein beherrschendes Stimmenübergewicht, muss bei einer von seinen Stimmen getragenen Verwalterbestellung geprüft werden, ob ein Rechtsmissbrauch vorliegt (OLG Düsseldorf ZMR 1995, 604; Drasdo ZfIR 2013, 279 (281); BayObLG WuM 1994, 570; Bader WE 1990, 118 (122)).
  • BGH, 02.07.2021 - V ZR 201/20

    Ausgliederung eines zum Verwalter bestellten einzelkaufmännischen Unternehmens

    Auszug aus AG Korbach, 31.03.2022 - 3 C 297/21
    Außerdem ist es bei der Neubestellung eines Verwalters regelmäßig geboten, Alternativangebote einzuholen (vgl. BGH, Urt. v. 2.7. 2021 - V ZR 201/20), damit die Wohnungseigentümer ihre Entscheidung über die Verwalterbestellung auf einer hinreichend fundierten Tatsachengrundlage treffen können (vgl. BGH, Urt. v. 2.7. 2021 - V ZR 201/20; BGH BeckRS 2020, 8761 Rn. 9; NJW 2012, 3175 Rn. 8; Küttner AnwZert MietR 14/2019).
  • LG Düsseldorf, 02.09.2020 - 25 S 23/19

    Zu den Anforderungen an die Bestellung eines Verwalters

  • BGH, 26.02.2016 - V ZR 250/14

    Wohnungseigentum: Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen an den

  • BGH, 08.04.2016 - V ZR 191/15

    Wohnungseigentum: Zuweisung im Gemeinschaftseigentum stehender Flächen an

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